Präambel
halvor Sanktionslisten-Screening prüft für Sie die Handelspartner und Lieferanten gegen gängige Sanktionslisten.
halvor Sanktionslisten-Screening steht als Webanwendung zur Verfügung und kann von jedem handelsüblichen Computer mit Internetanbindung genutzt werden.
halvor Sanktionslisten-Screening ist ein Produkt der IP Customs Solutions GmbH.
Die Prüfung von Sanktionslisten im Sinne der EU-Verordnungen EG Nr.2580/2001 und EG Nr.881/2002 für Geschäftskunden ist verpflichtend;
jeder Geschäftskontakt muss auf Übereinstimmung im Sinne dieser Verordnungen überprüft werden. (Vorsätzliche) Verstöße gegen die o.g. Verordnungen sind strafbewehrt.
Die IP Customs Solutions GmbH gewährt dem Vertragspartner zu nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Zugang zu halvor Sanktionslisten-Screening
und stellt diesem die Nutzung der von halvor © angebotenen Dienstleistungen zur Verfügung.
1. Geltungsbereich
1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für halvor Sanktionslisten-Screening der Firma IP Customs Solutions GmbH gelten ausschließlich für Dienstleistungen gegenüber Unternehmen,
Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des §310 Abs.1 BGB (nachfolgend „Nutzer“ genannt).
1.2
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für halvor Sanktionslisten-Screening finden Anwendung auf die Nutzung aller angebotenen Dienstleistungen auf „halvor.online“.
1.3
Die IP Customs Solutions GmbH erbringt die Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für halvor Sanktionslisten-Screening abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden hiermit widersprochen und finden keine Anwendung.
1.4
Der Nutzer erkennt die nachstehenden Bedingungen für die Nutzung von halvor Sanktionslisten-Screening auf halvor.online der
IP Customs Solutions GmbH
Matthias-Claudius-Straße 10
23909 Ratzeburg
an.
2. Begriffsbestimmungen
- Nutzer - Der Nutzer muss Unternehmer, Person öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein und die Nutzung im Sinne seiner Geschäftstätigkeit ausführen.
Der Nutzer erhält Zugriff auf das Firmenprofil und ist verantwortlich für alle Profile, die durch das Firmenprofil erstellt werden.
-
Datensatz - Ein Datensatz enthält den Namen und die Adresse einer Person/ Firma.
-
Sanktionslisten Screening - Durch das Sanktionslisten Screening werden dem Nutzer die verdächtigen Datensätze, basierend auf den unter
Ziffer 5.2 genannten Sanktionslisten, auf dem Datensatz und der eingestellten Empfindlichkeit, ermittelt.
-
Firmenprofil - Jedem Nutzer wird ein Firmenprofil zur Verfügung gestellt, unter dem der Nutzer die Dienstleistungen
halvor nutzen kann.
-
Profile - Profile sind Unterprofile, die durch das dem Nutzer zugehörigen Firmenprofil erstellt werden können.
3. Vertragspartner
halvor ist ein Produkt der IP Customs Solutions GmbH.
Ein Vertrag zur Nutzung wird zwischen der IP Customs Solutions GmbH und dem Nutzer geschlossen.
4. Zustandekommen des Vertrages
Durch die Registierung auf halvor.online erhält der Nutzer Zugang zum Dashboard von halvor. Durch die Registierung auf halvor.online
hat der Nutzer keinen Anspruch auf die Nutzung der angebotenen Leistungen von halvor.
Die angebotenen Leistungen auf halvor.online stehen dem registrierten Nutzer nach Vertragsschluss des
„Nutzungsvertrag halvor Sanktionslisten-Screening" zur Verfügung.
Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des „Nutzungsvertrag halvor Sanktionslisten-Screening" zwischen der IP Customs Solutions GmbH
und dem Nutzer zustande.
5. Vertragsgegenstand
5.1 Folgende Dienstleistungen sind Vertragsgegenstand:
-
Einzelprüfung - Im Rahmen der Einzelprüfung ist es möglich, einen Datensatz durch Eingabe nach den in Ziffer 5.2
benannten Sanktionslisten zu prüfen.
-
Stapelverarbeitung - Grundlage der Stapelverarbeitung ist das Hochladen einer Datei im CSV-Format.
Im Zuge der Stapelverarbeitung wird das Dokument nach den in Ziffer 5.2 benannten Sanktionslisten geprüft.
-
Eigene Sanktionsliste - Bei „Eigene Sanktionslisten“ kann der Nutzer eigene und nur für den jeweiligen
Nutzer relevante gesperrte Datensätze eintragen.
-
Weiße Liste - Der Nutzer kann einzelne Wörter festlegen, die bei der Prüfung nicht berücksichtigt werden.
-
Verlauf - Im Verlauf sind alle vom Nutzer getätigten Sucheinträge der Einzelprüfung verzeichnet.
-
Erstellung von Protokollen - Dem Nutzer ist es möglich, nach erfolger Prüfung eines Datensatzes/mehrere Datensätze
ein Protokoll zu erstellen. Das Protokoll dient der Archivierung von Prüfungen durch den Nutzer.
-
API (Application Programming Interface) - Eine Einzelprüfung kann mit Hilfe einer Maschine zu Maschine Kommunikation
per Schnittstelle erfolgen. Hierzu ist ggf. Programmieraufwand auf Seiten des Nutzers notwendig.
-
Inklusivvolumen - Das in einem gewählten Tarif monatlich zur Verfügung gestellte Prüfkontingent, gegen welches jede einzelne,
gegen Sanktionslisten geprüfte Adresse aufgerechnet wird, gleich welche Prüfart (Einzelprüfung, Stapelverarbeitung oder API) zum Einsatz kommt.
Ein am jeweiligen Monatsende ungenutzte Inklusivvolumen verfällt ersatzlos.
5.2 Folgende Sanktionslisten werden in halvor zur Verfügung gestellt und geprüft:
Land |
Behörde |
Offizielle Bezeichnung |
Abkürzung |
US |
Department of Commerce - Bureau of Industry and Security |
Foreign Financial Institutions Subject to Part 561 |
561 |
US |
Department of Commerce - Bureau of Industry and Security |
Denial Party List |
DPL |
US |
Department of Commerce - Bureau of Industry and Security |
Entity List |
EL |
US |
Department of Commerce - Bureau of Industry and Security |
Foreign Sanctions Evaders |
FSE |
US |
Department of Commerce - Bureau of Industry and Security |
Palestinian Legislative Council |
PLC |
US |
Department of Commerce - Bureau of Industry and Security |
Specially Designated Nationals |
SDN |
US |
Department of Commerce - Bureau of Industry and Security |
Sectoral Sanctions Identifications |
SSI |
US |
Department of Commerce - Bureau of Industry and Security |
Unverified List |
UVL |
US |
Office of Foreign Assets Control |
Non-SDN Menu-Based Sanctions |
NS-MBS |
US |
Directorate of Defense Trade Controls |
AECA Debarred |
DTC |
US |
Bureau of International Security and Non-proliferation |
Nonproliferation Sanctions |
ISN |
US |
Department of Commerce - Bureau of Industry and Security |
Military End User |
MEU |
US |
Office of Foreign Assets Control |
Correspondent Account or Payable-Through Account Sanctions |
CAPTA |
US |
Office of Foreign Assets Control |
Persons Identified as Blocked |
PIB |
US |
Office of Foreign Assets Control |
Non-SDN Communist Military Companies Sanctions List |
CCMC |
US |
Office of Foreign Assets Control |
Non-SDN Chinese Military-Industrial Complex Companies List |
CMIC |
EU |
EEAS |
Consolidated Financial Sanctions |
CFSP |
CH |
Staatssekretariat für Wirtschaft |
SECO |
SECO |
UK |
HM Treasury |
Consolidated list of financial sanctions targets |
BOE |
BE |
FPS |
Belgian National Sanctions |
BENS |
UN |
UNO |
United Nations 1267/1988/1989ff |
UN |
5.3
Andere als die unter Ziffer 5.2 angegebenen Sanktionslisten werden nicht geprüft
und bilden keinen Inhalt der angebotenen Dienstleistungen von halvor.
5.4
Dem Nutzer steht ein Firmenprofil zur Verfügung, in dem alle erforderlichen Daten
vom Nutzer enthalten sein müssen. Dem Nutzer ist es möglich, für Mitarbeiter des Nutzers
Profile zu erstellen, mit denen diese über das Firmenprofil die Dienstleistungen von halvor nutzen können.
5.5
Die zur Verfügung stehenden Sprachen von halvor beschränken sich auf Deutsch und Englisch.
6. Zahlungsbedingungen/ Vergütung
Die Vergütung der von halvor angebotenen Dienstleistungen richtet sich nach den Konditionen des
„Nutzungsvertrag halvor Sanktionslisten-Screening“.
7. Beta Version von halvor
7.1
halvor ist vorübergehend nur in einer Beta Version verfügbar.
7.2
Die Beta-Version wird dem Nutzer kostenlos angeboten.
7.3
Die IP Customs Solutions GmbH informiert den Nutzer der Beta-Version in einem angemessenen
Zeitraum vor Beendigung, zu welchem Zeitpunkt die Beta-Version endet.
7.4
Nach Beendigung der Beta-Version steht halvor in einer der kostenpflichtigen Versionen zur Verfügung.
7.5
Die Beta-Version von halvor bietet keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dauerhafte Verfügbarkeit.
7.6
In der Beta-Version können Funktionlitätseinschränkungen der angebotetenen Dienstleistungen auftreten.
7.7
Die Nutzung der Beta-Version ist jedem registrierten Nutzer nur mit Abschluss des Nutzungsvertrags möglich. Mit Aktivierung
der Hauptversion wird die Nutzung der Leistungen der Beta-Version auf halvor eingestellt. Mit Vertragsschluss des
„Nutzungsvertrag halvor Sanktionslisten-Screening“ stehen dem Nutzer alle Funktionen der Hauptversion von halvor zur Verfügung.
8. Nutzeraccount
- Account Beta-Version - In der Beta-Version steht den Nutzern nur der Account „Account Beta Version“ zur Verfügung.
Der Beta Account steht nur während der Beta-Phase zur Verfügung und ist bis zur Umstellung auf die Vollversion kostenfrei.
- Test-Account - Die IP Customs Solutions GmbH gewährt jedem Neu-Nutzer, d.h. jedem Nutzer, der das Programm unter https://halvor.online
noch nicht als Beta-Tester wahrgenommen hat, ein einmonatiges Testrecht (Testphase) ab dem Zeitpunkt der Erstregistrierung.
- Kostenpflichtiger Account - Dem Nutzer ist es möglich, den Test-Account in einen kostenpflichtigen Account umzuwandeln.
Die Leistungen von halvor nach Ziffer 5.1 stehen dem Nutzer zu Konditionen des „Nutzungsvertrag halvor Sanktionslisten-Screening“
9. Status Sanktionslisten
9.1
Der aktuelle Status der Sanktionslisten ist unter dem Reiter „Pinnwand/Dashboard“ einsehbar.
Zu jeder Organisation und den jeweils dazugehörigen Sanktionslisten ist das Listendatum der Sanktionsliste und die jeweils zuletzt erfolgte Aktualisierung einsehbar.
9.2
Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, vor Inanspruchnahme einer von halvor zur Verfügung gestellten Dienstleistung die Aktualität des Sanktionslistenstatus
auf der halvor Pinnwand zu prüfen, um die halvor Dienstleistungen tagesaktuell nutzen zu können.
10. Prüfung Sanktionslisten
10.1
Die Prüfung erfolgt durch Einzelprüfung oder Stapelverarbeitung oder per API(Schnittstelle)
10.2
Der neben dem Adressfeld und Namen zur Verfügung gestellte Empfindlichkeitsregler
wird nach Ermessen des Nutzers eingestellt.
10.3
Der Nutzer beeinflusst durch die Einstellung der Empfindlichkeit die Genauigkeit
der Suchergebnisse. Die Einstellung des Empfindlichkeitsreglers liegt in der Verantwortung
des Nutzers und muss nutzerspezifisch angepasst werden.
10.4
Die IP Customs Solutions GmbH übernimmt keine Haftung für mögliche Fehler in der Sanktionslistenprüfung,
die durch fehlerhafte Einstellung des Empfindlichkeitsreglers entstehen.
10.5
Der Nutzer ist bei einer Übereinstimmung eines Datensatzes mit den geprüften Sanktionslisten dazu angehalten,
manuell zu überprüfen, ob die im Datensatz übermittelte Adresse und der Name eine eindeutige Übereinstimmung mit den Sanktionslisten aufweist.
10.6 Protokoll/ Prüfbericht
Dem Nutzer ist es möglich, nach erfolgter Prüfung eines Datensatzes/mehrerer Datensätze ein Protokoll zu erstellen.
Das Protokoll dient der Archivierung von Prüfungen durch den Nutzer und enthält folgende Daten:
Name des Nutzers, Name des verantwortlichen Profils der Prüfung, Prüfdatum, Empfindlichkeit, geprüfter Name, geprüfte Adresse, geprüfte Sanktionsliste,
einschließlich des Listendatums, das Prüfergebnis und optional Bemerkungen des Nutzers.
11. Nutzung durch Dritte
11.1
Die Nutzung der Dienstleistungen von halvor ist nur dem Nutzer gestattet.
11.2
Das Nutzungsrecht umfasst alle der vertragsschließenden Partei - dem Nutzer - zugehörigen
zugehörigen Mitarbeiter, die Zugang auf ein Profil des Nutzers erhalten.
11.3
Die Nutzung der Dienstleistungen von halvor darf vom Nutzer nicht für andere
Personen oder Unternehmen durchgeführt werden, die nicht der vertragsschließenden Partei zugehörig sind.
12. Erweiterungen und Verfügbarkeit der Dienstleistungen/ Störungen
12.1
Die IP Customs Solutions GmbH behält sich vor, bestimmte unter Ziffer 5.2 genannte Dienstleistungen zu entfernen
oder halvor um Dienste/ Dienstleistungen zu erweitern.
12.2
Die Verfügbarkeit der Nutzung der Dienstleistungen von halvor Sanktionslisten-Screening ist zu 98% gewährleistet.
Zu einer höheren Verfügbarkeit ist die IP Customs Solutions GmbH nicht verpflichtet.
12.3
Die IP Customs Solutions GmbH behält sich das Recht vor, halvor zeitweise zu unterbrechen, eingeschränkt zur Verfügung zu stellen oder vollumfänglich einzustellen,
sollten vertretbare Gründe, insbesondere die Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder datenschutzrechtliche Gründe, vorliegen.
12.4
Die IP Customs Solutions ist im Fall von höherer Gewalt nicht verpflichtet, die Dienstleistungen von halvor zur Verfügung zu stellen.
12.5
Der Nutzer kann keine Ansprüche gegen die IP Customs Solutions GmbH aus den Ziffern 12.1 bis 12.4 geltend machen.
12.6
Die IP Customs Solutions GmbH trägt dafür Sorge, etwaige Störungen der Nutzung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu beseitigen.
13. Pflichten der IP Customs Solutions GmbH
Die IP Customs Solutions GmbH bietet dem Nutzer den Zugang zu halvor.online und stellt die auf halvor.online angebotenen Dienstleistungen zur Verfügung.
14. Pflichten des Nutzers
14.1
Der Nutzer ist verpflichtet, bevor er die Dienstleistungen in der Hauptversion nutzt, den „Nutzungsvertrag halvor Sanktionslisten-Screening“
vollständig auszufüllen und zu unterschreiben und den „Auftragsbearbeitungsvertrag nach Art.28 DSGVO“ zu akzeptieren. Eine Nutzung der Dienstleistungen
von halvor Sanktionslisten-Screening ohne Unterzeichnung des Vertrags „Nutzungsvertrag halvor Sanktionslisten-Screening“ ist ausdrücklich untersagt.
Der Nutzer ist auch bei Inanspruchnahme der Test- oder Beta-Version verpflichtet, den „Nutzungsvertrag halvor Sanktionslisten-Screening“ auszufüllen
und zu unterschreiben.
14.2
Beide in Ziffer 14.1 genannten Dokumente stehen unter dem Reiter „Pinnwand“ zum Download zur Verfügung.
14.3
Beide Parteien vereinbaren, dass der „Nutzungsvertrag halvor Sanktionslisten-Screening“ durch elektronische Signatur wirksam wird. Die elektronische Form
gem. § 126a BGB durch eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Alternativ kann der „Nutzungsvertrag halvor Sanktionslisten-Screening“ postalisch an die IP Customs Solutions GmbH gesendet werden. Zur Wirksamkeit des Vertrags vereinbaren beide Parteien in
diesem Fall die Schriftform. Hierfür ist es erforderlich, dass der unterschriebene Vertrag vom Nutzer vollständig ausgefüllt an folgende Adresse übermittelt wird:
IP Customs Solutions GmbH
Matthias-Claudius-Straße 10
23909 Ratzeburg
14.4
Die in Ziffer 14.1 aufgeführten Dokumente müssen von einer vertretungsberechtigten Person des Unternehmens/des Nutzers - unterschrieben werden.
Der Geltungsbereich des Inhalts der Dokumente erstreckt sich vollumfänglich auf das Firmenprofil des Nutzers und aller hierdurch erstellten Profile der Mitarbeiter des jeweiligen Nutzers.
14.5
Der Nutzer ist verantwortlich für die Mitarbeiter des Unternehmens, die das Firmenprofil des Nutzers durch vom Nutzer erstellten Profile in Anspruch nehmen.
14.6
Der Nutzer darf nur Profile für Mitarbeiter desjenigen Unternehmens erstellen, das im Firmenprofil angegeben ist.
14.7
Der Nutzer verpflichtet sich, die Dienstleistungen von halvor verantwortungsvoll zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen und sich insbesondere an gesetzliche Vorgaben zu halten.
14.8
Dem Nutzer ist es untersagt, die Dienstleistungen von halvor zu verbreiten oder anderen zugänglich zu machen oder halvor als Vorlage für ähnliche Produkte zu verwenden.
14.9
Der Nutzer verpflichtet sich, die gesetzlichen und behördlichen Auflagen, die mit der Nutzung der Dienstleistungen einhergehen, zu erfüllen und die angebotenen Dienstleistungen nicht missbräuchlich zu benutzen.
14.10
Bei Verstoß gegen etwaige Pflichten des Nutzers verpflichtet sich der Nutzer, den entstandenen Schaden und den damit verbundenen Aufwand der IP Customs Solutions GmbH zu ersetzen.
Die IP Customs Solutions ist ebenfalls dazu berechtigt, den Zugang für den Nutzer vollumfänglich und dauerhaft zu sperren.
14.11 Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Mängel von halvor der IP Customs Solutions GmbH unverzüglich zu melden.
15. Haftung
15.1
Es gelten vorbehaltlich der Haftungsbestimmungen dieser Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung.
15.2
Die IP Customs Solutions GmbH haftet bei Nutzung von halvor nicht für widerrechtliche oder missbräuchliche Handlungen des Nutzers.
15.3
Die IP Customs Solutions GmbH haftet nicht bei auftretenden Fehlern, die durch Unvollständigkeit oder Fehler in den Sanktionslisten entstehen.
15.4
Der Nutzer haftet bei Verstößen gegen Pflichten, die dem Nutzer auferlegt wurden.
16. Kontakt
Die IP Customs Solutions GmbH kann unter folgenden Daten kontaktiert werden:
IP Customs Solutions GmbH
Matthias-Claudius-Straße 10
23909 Ratzeburg
Deutschland
Telefon: +49 40 333 976 - 0
Telefax: +49 40 8740 86 - 51
E-Mail: contact@de.ip-cs.com
17. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
17.1
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Nutzer nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zu.
17.2
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
18. Änderungsklausel
18.1
Die IP Customs Solutions GmbH behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit diese Änderung auf Gründen beruht, die die Änderung dieser Geschäftsbedingungen
rechtfertigen. Die IP Customs Solutions GmbH wird Änderungen dieser Geschäftsbedingungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer
technischer Entwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen, Regelungslücken in den Geschäftsbedingungen, Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung oder
Veränderungen wirtschaftlicher Verhältnisse und sofern die Änderung den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt.
18.2
Die IP Customs Solutions GmbH verpflichtet sich, den Nutzer über die Änderungen auf die Möglichkeiten, die Frist und die Rechtsfolgen,
insbesondere hinsichtlich eine unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinzuweisen.
18.3
Die IP Customs Solutions GmbH weist den Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden auf die Änderung
der Geschäftsbedingungen hin.
18.4
Der Nutzer kann der Änderung der Geschäftsbedingungen widersprechen.
18.5
Die Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Nutzer nicht innerhalb sechs Wochen nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht und die
IP Customs Solutions GmbH den Auftraggeber auf die Folgen diese Rechtsfolge in der Mitteilung zur Änderung hingewiesen hat.
18.6
Für den Fall, dass der Auftraggeber einer Änderung dieser Auftragsbedingungen widerspricht, behält sich die IP Customs Solutions GmbH das Recht vor, die Geschäftsbeziehungen zu kündigen.
19. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Hauptsitz der IP Customs Solutions GmbH in 23909 Ratzeburg, Deutschland.
20. Schlussbestimmungen
20.1
Für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts Ratzeburg vereinbart und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitgegenstandes.
Die IP Customs Solutions GmbH behält sich jedoch vor, im Falle der sachlichen Zuständigkeit eines Landgerichts an Stelle des Amtsgerichts Ratzeburg das Landgericht Lübeck anzurufen.
20.2
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des EU-Kollisionsrechts/internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.